Der Schutz der Gewässer und der sie umgebenden Natur sind Ziel und Aufgabe der Fischerei.
Die Angelfischerei hat zum Ziel, Fische zu fangen und dem menschlichen Verzehr zuzuführen. Ihre Aufgabe ist es, die Fischbestände zu hegen.
Die Verwertung gefangener Fische zum Verzehr ist stets ein vernünftiger Grund im Sinne des § 1 Tierschutzgesetz, ein weiterer vernünftiger Grund sind Maßnahmen zur Hege der Fischbestände.
Die Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung seiner Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind. Die Fischerei verfolgt diese Ziele.
Mit der fischereilichen Nutzung der natürlichen Produktionskraft der Gewässer ist die Hege untrennbar verbunden.
Dadurch wird die nachhaltige Sicherung der erneuerbaren Naturgüter erreicht. Das schließt nicht aus, dass es in Einzelfällen wegen unterschiedlicher Auffassungen zu Konflikten zwischen Fischern und anderen Naturschützern kommen kann.
Aufgabe der Fischerei ist es, die Lebensgemeinschaften in den Gewässern zu hegen.
Ziel der Hege ist, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers angepaßten artenreichen, heimischen Fischbestand aufzubauen und zu erhalten. Dadurch wird eine nachhaltige fischereiliche Nutzung der Gewässer ermöglicht.
Hege ist nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch ein gesetzlich verankertes Recht der Angelfischer. Zu den Hegemaßnahmen gehören neben Schutzmaßnahmen ein ausgewogenes Fischen und der Fischbesatz.
Gesunde Gewässer sind ein Grundanliegen der Fischerei.
Diese leistet selbst mit der Hege hierfür einen erheblichen Beitrag und fordert daher von anderen Verantwortlichen, dass sie sich an dieser Aufgabe beteiligen. Aufbau und Erhaltung von Fischbeständen und deren nachhaltige Nutzung sind von vielfältigen natürlichen bzw. naturnahen Gewässerstrukturen abhängig. Hierzu müssen natürliche Gewässer erhalten und ausgebaute Gewässer renaturiert werden.
Maßnahmen der Gewässerunterhaltung haben sich an den Bedürfnissen der Lebensgemeinschaft am und im Gewässer auszurichten.
Der VDSF weist darauf hin, dass alle Tierarten gleichermaßen schützenswert sind.
Der Schutzgedanke darf sich nicht bevorzugt auf bestimmte Tiergruppen richten. Die ordnungsgemäße Fischerei, die die Hege der Fischbestände gewährleistet, ist Teil des Naturschutzes. Sie muß daher auch in Naturschutzgebieten erlaubt bleiben. Pauschale Beschränkungen der Angelfischerei sind unzulässig und belasten die Akzeptanz der Schutzziele in der Fischerei
Naturschutz, Tierschutz und Fischerei haben grundsätzlich gemeinsame Ziele und sind bei der praktischen Fischereiausübung eng verflochten. Nur im Zusammengehen können diese Interessensbereiche bei der Erhaltung der Gewässer und ihrer Lebensgemeinschaften erfolgreich sein.